Familienpflege

 

Wir unterstützten Familien, in denen durch eine Krankheit oder eine andere Notsituation ein oder beide Elternteile ausfallen.

Die Familienpflege kann in Anspruch genommen werden, wenn mindestens ein Kind unter 12 (Krankenkassen sind Kostenträger) bzw.
14 (Sozial- und Jugendämter sind Kostenträger) Jahren im Haushalt lebt oder behindert ist und die Betreuung nicht mehr gewährleistet ist.

Beispielsweise, weil die Mutter wegen einer Risikoschwangerschaft liegen muss. Die Kosten werden je nach Familiensituation und Einsatzgrund von den Krankenkassen und den Sozial- und Jugendhilfeträgern übernommen.

Bei Fragen beraten wie Sie gerne.

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