Besonders wichtig ist es für uns Ihnen mit kompetenter und fachgerechter Beratung zur Seite zu stehen und Sie zu unterstützen. Denn im Falle einer Pflegebedürftigkeit ist es eine große Herausforderung den Überblick zu behalten. Die Leistungsangebote der Pflegekassen sind sehr umfangreich und vielfältig.
Wir klären Sie über Leistungen und Ansprüche auf, besprechen mit Ihnen den weiteren Ablauf und welche Anträge Sie stellen müssen.
- Beantragung der Leistungen
- Vorbereitung auf Begutachten durch den MDK( Medizinischer Dienst der Krankenkassen)
- Einstufung in den Pflegegrad
- Widerspruchsverfahren bei Ablehnung und nicht zufriedenstellender Einstufung
In einem persönlichen Beratungsgespräch nehmen wir uns gerne Zeit Ihre Fragen zu klären, außerdem erhalten Sie alle wichtigen Informationen.
Wer ist pflegebedürftig?
2017 wurde ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt. Danach gelten alle Menschen als pflegebedürftig, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen ihrer Selbstständigkeit und-/ oder ihrer Fähigkeiten aufweisen und deshalb auf Hilfe Dritter angewiesen sind.
Die Pflegebedürftigkeit des Betroffenen muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate bestehen, dann können Leistungen der Pflegeversicherung beantragt werden.